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AOK-Sparmaßnahme: abgelaufene Krebsmedikamente im Einsatz?
Eine neue Sparmaßnahme der AOK führt offenbar zu einem Sicherheits-Risiko bei der Versorgung von Krebspatienten. Die Krankenkasse verlangt nach Recherchen des Politikmagazins "Panorama" (Sendung: Donnerstag, 1. September, 21.45 Uhr, Das Erste) von Onkologen, bedenkliche Krebsmedikamente zu verabreichen.
Um die hohen Kosten bei Krebsmedikamenten in den Griff zu bekommen, hatte die AOK kürzlich als erste Krankenkasse in Deutschland die Zubereitung der lebenserhaltenden Mittel durch Apotheker ausgeschrieben. Seit dem 1. August werden in fünf Bundesländern die Medikamente nicht mehr von dem jeweils ortsnahen Apotheker zubereitet, sondern von dem Gewinner der Ausschreibung - also dem Apotheker mit dem billigsten Angebot. Diese Praxis führt nach Recherchen von "Panorama" dazu, dass seitdem an Ärzte lebenserhaltende Medikamente ausgeliefert wurden, deren Wirksamkeit nach Herstellerangabe nicht mehr garantiert war.
Im Odenwald bekam eine Onkologin von einer Vertragsapotheke der AOK mehrmals Krebsmittel geliefert, deren nach Herstellerangabe zugelassene Aufbewahrungsdauer überschritten war. Es handelte sich dabei um das Medikament Velcade, für das der Hersteller in seiner Fachinformation vorschreibt: "Vor der Anwendung darf die gesamte Aufbewahrungsdauer für das gebrauchsfertige Arzneimittel einen Zeitraum von 8 Stunden nicht überschreiten." Die AOK-Vertragsapotheke hatte das Krebsmittel erst 16 Stunden nach der Zubereitung angeliefert. Die Apotheke verwies gegenüber der Onkologin auf eine alternative Stabilitätsstudie aus dem Ausland. Danach sei das Medikament wochenlang verwendbar.
Als sich die Onkologin weigerte, einem schwerkranken Patienten das Medikament zu verabreichen, verlangte die AOK schriftlich: "Bitte behandeln Sie die von Ihnen namentlich benannten Patienten heute wie vorgesehen mit den Ihnen bereits zugestellten und qualitativ einwandfreien Zubereitungen für onkologische Indikationen. Ein erneutes Aussetzen einer solchen Therapie bei unseren Versicherten ist nicht gerechtfertigt." Auf "Panorama"-Anfrage erklärte die AOK, dass sie von der betroffenen Onkologin die Verabreichung nicht "eingefordert" habe.
Apotheker haben bei selbst zubereiteten Krebsmedikamenten die Möglichkeit, Haltbarkeitszeiträume der Hersteller auszudehnen. Experten kritisieren seit längerem diese Praxis. Die Befürchtung: Durch die Ausschreibung der AOK sei nun der Preisdruck auf Apotheken gewachsen - mit unabsehbaren Folgen für die Patientensicherheit.
"Das Problem ist, dass die Wirtschaftlichkeitserwägungen nicht dazu führen dürfen, dass die Standards in der Behandlungsqualität dieser krebskranken Menschen herabgesenkt werden. Und genau hier wird die Gefahr gesehen. Wenn also die Krankenkassen mit einzelnen Apotheken Exklusivverträge abschließen, könnte es unter anderem dazu führen, dass die Standards, also die Behandlungsqualität, abgesenkt wird", sagte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke) gegenüber "Panorama".
Ihr Bundesland hatte gemeinsam mit Bayern bereits im Juni einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder auf den Weg gebracht. Darin wurde die Gefahr einer erheblichen Verschlechterung der Versorgung von Krebspatienten durch Exklusivverträge der Krankenkassen mit Apotheken beschrieben.
Informationen zur Sendung unter www.panorama.de
(NfI)