Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt

Husum. Ab sofort gilt eine landesweite Maskenpflicht auf Wochenmärkten für die Händlerinnen und Händler sowie Besucherinnen und Besucher.

Plastikvisiere beziehungsweise Face Shields sind nicht ausreichend, wie die städtische Marktmeisterin, Silja Pairott, mitteilt.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasenbedeckung tragen und dies glaubhaft machen können, etwa durch ein Attest oder einen Schwerbehindertenausweis.

Die Streifen des Ordnungsamtes werden regelmäßig ihre Runden über den Wochenmarkt - donnerstags von 7 bis 13 Uhr und sonnabends von 9 bis 16 Uhr – drehen und darauf achten, dass die Mund-Nasenabdeckungen auch getragen werden.
„Wir bitten um Verständnis. Die Schutzmaßnahmen dienen unser aller Gesundheit“, so die Marktmeisterin.