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Bundesregierung zieht Abschaffung des Heilpraktiker-Berufs in Betracht
Das Bundesgesundheitsministerium erwägt nach Informationen des ARD-Magazins „Panorama“ (NDR) und des Onlinemagazins MedWatch [www.medwatch.de] einschneidende Veränderungen beim Berufsstand der Heilpraktiker – inklusive einer möglichen Abschaffung der Profession.
Vergangene Woche hat das Ministerium eine Ausschreibung für ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das mögliche Optionen ausloten soll [https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?4&id=291253].
Das Bundesgesundheitsministerium habe wahrgenommen, dass die bisherigen Maßnahmen „teilweise als nicht ausreichend angesehen werden“, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage von „Panorama“. „Umgekehrt wenden sich viele Menschen an das BMG, die auf Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vertrauen. Sie setzen sich für diesen Berufsstand und seinen Erhalt ein.“ Die Forderung einer Abschaffung des Heilpraktikerberufs habe eine verfassungsrechtliche Komponente, insbesondere in Bezug auf die Berufsfreiheit.
Die Ausschreibung für das Rechtsgutachten thematisiert, ob sich eine mögliche, zukünftige Heilpraktikerausbildung in Hinsicht auf Dauer und Inhalt an der Medizinerausbildung orientieren müsste. Sie wirft weiter die Frage auf, ob und inwieweit es möglich wäre, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker von der Behandlung weiterer Erkrankungen auszuschließen.
Auch soll das Rechtsgutachten die Frage klären, ob der Beruf ganz abgeschafft werden kann. „Gibt es alternativ zu einer Regelung die grundsätzliche Möglichkeit, den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen?“, heißt es in der Ausschreibung.
„Das Heilpraktikergesetz nimmt im Gesundheitswesen Deutschlands eine zentrale Rolle ein“, so das Ministerium. Bei dem 1939 in Kraft getretenen Gesetz handele es sich „um sogenanntes vorkonstitutionelles Recht“, welches „nur noch fragmentarisch und insoweit erhalten ist, als es dem Grundgesetz nicht widerspricht“. Intention des Heilpraktikergesetzes sei die Abschaffung des Heilpraktikerberufes gewesen. „Eine Ausbildung oder staatliche Prüfung, die klassischerweise die Qualifikation von Heilberufen kennzeichnen, ist darin nicht geregelt.“
Eine Heilpraktikererlaubnis erhält vielmehr jede Person, die in einer Überprüfung vor dem Gesundheitsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Stelle nachweist, dass von ihr keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die sie aufsuchenden Patienten ausgeht. Durch die Überprüfung sei lediglich zu klären, ob der angehende Heilpraktiker seinen Patienten nicht schadet. „Es wird nicht überprüft, ob und welche medizinischen Fachkenntnisse sie oder er nachweisen kann.“
Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Menschen durch die Therapie eines Heilpraktikers Schaden genommen haben, wie auch eine Recherche von „Panorama“ und MedWatch gezeigt hat [https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2019/Behoerde-fordert-Heilpraktiker-abschaffen,heilpraktiker118.html]. Dennoch können Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker oft weiterarbeiten, sie werden kaum kontrolliert. Die Bundesregierung reagierte bislang nur zögerlich: Der frühere Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ließ einzig die Heilpraktikerprüfung in Deutschland vereinheitlichen, auf Initiative seines Nachfolgers Jens Spahn (CDU) benötigen Heilpraktiker zur Herstellung rezeptpflichtiger Arzneimittel nun eine Erlaubnis. Vielen Kritikern geht das nicht weit genug: Sie fordern die Abschaffung des Berufsstands, wie zuletzt etwa Patrick Larscheid, Leiter des Gesundheitsamts Berlin-Reinickendorf.
(NfI)