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Rechtsanspruch auf Homeoffice unnötig und ungerecht
Der Unternehmensverband Unterelbe-Westküste e.V. (UVUW) begrüßt die Digitalisierung auch in der Arbeitswelt. Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice ist allerdings unnötig und ungerecht.
Ken Blöcker, Geschäftsführer des UVUW:
„Das von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte „Mobile Arbeitsgesetz“ lehnen wir ab. Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice gesetzlich zu verankern ist unnötig und hochgradig ungerecht. Wie soll z. B. ein Werksmitarbeiter in der Montage, eine Kindergärtnerin oder eine Krankenschwester aus dem Homeoffice arbeiten? Es würde nicht gerade zum unternehmerischen und gesellschaftlichen Frieden beitragen, wenn der Bürotätigkeit solche Privilegien eingeräumt werden würden. Außerdem fehlen der Wirtschaft bereits jetzt Fachkräfte „on the ground“, an den Maschinen und am Menschen, weniger an der Tastatur.
Corona hat Deutschland digitalisiert. Nicht nur Schule und Studium mussten zu großen Teilen digital stattfinden. Auch in der Arbeitswelt durften Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfahren, dass Homeoffice viel besser funktioniert als vorher angenommen, ganz ohne Rechts-anspruch. In Zeiten des Lockdowns hatten viele keine andere Chance die Prozesse am Laufen zu halten als mit Homeoffice. Dabei stehen die Unternehmen durchaus vor großen Herausforderungen im Bereich der Personalführung, bei der Einhaltung der Vorgaben im Da-tenschutz oder bei Fragen der Arbeitssicherheit. Auch vor Corona haben im Übrigen viele Unternehmen längst auf Homeoffice gesetzt, wie unsere Konjunkturumfrage aus dem letzten Winter zeigte. Bereits im Dezember 2019 hat fast jedes zweite Unternehmen im Westen Schleswig-Holsteins (46%) die Möglichkeit des Homeoffices angeboten. Inzwischen sind es 64%.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice lehnen wir ab. Wir brauchen keine neuen Gesetze mit weiten Grauzonen, mit denen sich dann die Arbeitsgerichte befassen müssen. Mobiles Arbeiten gehört zum modernen Arbeiten. Aber gerade deshalb wird es sich auch dort umsetzen, wo es geht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber schaffen bilateral bessere individuelle Lösungen als neue Vorschriften, die an der Praxis vorbei gehen.“
(NfI)