Ratgeber für geringfügige Beschäftigung

Schleswig-Holstein ist bei den Minijobs bundesweit Spitzenreiter. Gewerbliche Gebäudereinigung, Pflegedienste und Privathaushalte sind die Bereiche, in denen am häufigsten Minijobberinnen beschäftigt sind, heißt es in der Broschüre „Geringfügige Beschäftigung“, herausgegeben von den Gleichstellungsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein.

Doch wie sieht es eigentlich mit den Arbeitnehmerrechten aus? Beispielsweise mit krankheitsbedingter Lohnfortzahlung und bezahltem Urlaub?

Die Broschüre ist ein Ratgeber, denn eine bundesweite Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) über Minijobs hat in den vergangenen Jahren wiederholt ergeben, dass fast die Hälfte aller geringfügig Beschäftigten ihre Rechte nicht kennen.
Um das zu ändern, wird die aktuelle Rechtslage regelmäßig umfassend, zuverlässig und leicht verständlich zu den Arbeitsverhältnissen bis 450 Euro herausgegeben.

„Die Broschüre liegt ab sofort im Rathaus Husum sowie in einzelnen Beratungsstellen, wie Frau&Beruf, Frauenberatung/Notruf Nordfriesland und Familienbildungsstätte aus“, so Britta Rudolph, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Husum.

(NfI)