Neustart der Soziokultur in Schleswig-Holstein – Pleite verhindern!

Die LAG Soziokultur, der Fach und Interessensverband für die Soziokultur in Schleswig-Holstein mit aktuell 34 Mitgliedern, hat mit der Kulturwissenschaftlerin Mieke Bohl eine qualifizierte Nachfolgerin für den aus Altersgründen ausscheidenden Geschäftsführer gewinnen können. Die Geschäftsstelle des Verbandes ist zum 1.9.2020 von Husum nach Kiel in den Anscharpark verlegt worden.

Der Vorstand wurde auf der Jahreshauptversammlung in 9/ 2020 von 6 auf 8 Personen erweitert.

Bundesweit steigt die kulturpolitische Anerkennung und Förderung für die Soziokultur enorm.

Die Landesförderung in Hessen z.B. wurde verdoppelt, der Bundesverband Soziokultur wurde vom BKM - Staatsministerin für Kultur und Medien - beauftragt, Corona-Fördermittel in Höhe von 70 Mio. Euro aus dem mit 1 Mrd. ausgestatteten Förderprogramm NEUSTART KULTUR in die soziokulturelle Landschaft zu verteilen.

In Schleswig-Holstein jedoch erleben wir das genaue Gegenteil:

Im Programm Investitionsförderung für die freie Szene - Volumen 500.000 € - wurden alle acht dem Verband bekannten Förderanträge aus dem Bereich Soziokultur abgelehnt. Es fehlt jegliche Begründung, das Auswahlverfahren ist intransparent, bis heute ist keine Übersicht der geförderten Investitionsvorhaben veröffentlich worden.

Der Haushaltsansatz für die Projektförderung Soziokultur dümpelt seit Jahren bei 60.000 €. Damit soll landesweit die gesamte (sozio-) kulturelle Projektarbeit aufgebaut werden!

Lediglich die Institutionelle Förderung für Verbandarbeit und das Kindertheater des Monats bewegt sich mittlerweile auf einem akzeptablen Niveau.

Bei der Erarbeitung von Förderrichtlinien werden Kulturverbände nicht mit eingebunden. Das führt dazu, dass aufgrund der Vorgaben die bereit gestellten Mittel kaum oder gar nicht abgerufen werden.

Wie im ersten Corona-Hilfsprogramm gilt auch bei der Soforthilfe Kultur II der Liquiditätsengpass von Antragsteller*innen als alleiniges Förderkriterium „Die Soforthilfe Kultur II wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Überwindung von existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen gewährt, die durch die Auswirkungen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2020 entstehen.“ (Abschnitt 2 der Richtlinie)

Ministerin Prien hatte die Vertreter*innen der Soziokultur in einem Gespräch am 15.06.2020 nachdrücklich aufgefordert, die Veranstaltungsarbeit wieder anzufahren und zugesichert „Wir lassen Sie nicht im Regen stehen“.

Viele soziokulturellen Zentren und die LAG Soziokultur haben die Programmarbeit unter gesonderten Corona-Bedingungen (Hygienevorschriften, Mindestabstandsgebot) wieder aufgenommen. Über die Soforthilfe Kultur II des Landes können jedoch die garantierten Einnahmeverluste nicht aufgefangen werden.

Die Soziokultur benötigt, wie viele frei finanzierte Anbieter im Kulturbereich auch, gesicherte Landessubventionen, die das garantierte betriebswirtschaftliche Defizit und den erhöhten Personal- und Sachkostenaufwand ausgleichen. Liquiditätshilfen sind für die Soziokultur kein gangbarer Weg!

Günter Schiemann, der scheidende Geschäftsführer der LAG Soziokultur schätzt den Subventionsbedarf für die gesamte Freie Kulturszene bis 6/2021 in Schleswig-Holstein auf ca. 5 Mio. Euro.

(NfI)